Nicht immer ist eine Spontangeburt ohne medikamentöse oder operative Eingriffe möglich. Ein operativer Eingriff durch den Geburtshelfer ist immer dann angezeigt, wenn das Leben des Kindes oder der Mutter in Gefahr ist. Als eine der häufigsten operativen Interventionen gilt der Kaiserschnitt.
Wahrscheinlich war die Kaiserschnitt-Entbindung schon im Altertum bekannt. Nach Plinius, einem römischen Schriftsteller aus der Antike, wurde der erste Kaiser von Rom bei seiner Geburt aus dem Leib der Mutter herausgeschnitten. Von daher stammt der Name «Kaiserschnitt» (Sectio caesarea).
Gemeint ist damit eine Geburt, die nicht vaginal, sondern durch den operativ geöffneten Bauch stattfindet. Dies nennt man
Schnittentbindung. Normalerweise werden dabei zuerst die Bauchdecke, dann der Uterus und zuletzt die Fruchtblase eröffnet. Anschliessend kann das Kind dem Mutterleib entnommen werden.
| 1 | Ein Hautschnitt wird direkt unterhalb des Bauchnabels gemacht, dann ein zweiter in die Gebärmutter. |
| 2 | Das Baby wird durch die Öffnung im Bauch aus der Gebärmutter entnommen. |
| 3 | Die Plazenta wird aus der Gebärmutter entfernt. |
| 4 | Gebärmutter und Haut werden wieder zugenäht. |
Gründe für einen Kaiserschnitt
Ein Kaiserschnitt ist immer dann angezeigt, wenn eine Geburt durch die Vagina nicht möglich ist. Der Grund kann beim Kind liegen, z.B. weil dieses quer im Mutterleib liegt und auf diese Weise nicht durch den Geburtskanal passt. Oder das Problem liegt auf Seiten der Mutter, z.B. wenn anatomische Gegebenheiten eine vaginale Geburt nicht zulassen.
«Mode-Trend» Kaiserschnitt
Immer häufiger wird ein Kaiserschnitt durchgeführt, ohne dass ein medizinischer Grund vorliegt. Angst vor den Geburtsschmerzen können Frauen veranlassen, eine Entbindung mittels Kaiserschnitt zu wählen. Dies ist nachvollziehbar, denn die Schmerzen, die eine Geburt mit sich bringt, sind äusserst stark. Ein weiterer Grund dürfte die Tatsache sein, dass ein geplanter Eingriff die Unsicherheit des Geburtstermins und des –verlaufs nehmen kann. Denn das angespannte Warten, wann es endlich soweit sein wird, kann als Belastung empfunden werden.
Trotzdem sind die allermeisten Geburtshelfer der Überzeugung, dass ein Kaiserschnitt nur medizinisch gerechtfertigten Fällen vorbehalten sein sollte, also nur dort, wo eine Geburt über die Vagina nicht möglich ist. Auch deshalb, weil das Kind wenn immer möglich mitbestimmen sollte, wann es das Licht der Welt erblicken möchte; dann nämlich, wenn es «reif» dafür ist.
Besonders bedenklich sind die Fälle von gewolltem Kaiserschnitt, bei denen lediglich ästhetische Gründe den Ausschlag geben. Frauen, die sich davor fürchten, dass sich ihre Hüften durch die Geburt verbreitern, und daher einen Kaiserschnitt verlangen, sind immer wieder anzutreffen. Medizinisch sind solche Eingriffe nicht vertretbar.